Betriebsrat kann per Videokonferenz einen Beschluss fassen!

§ 129 BetrVG schafft eine zeitlich befristete aktuelle Änderung der Rechtslage bei Beschlussfassungen des Betriebsrates

Die bisherige Rechtslage sah die physische Anwesenheit der Mitglieder vor

Bislang waren sich die überwiegende Anzahl der Arbeitsrechtler darin einig, dass Beschlüsse des Betriebsrates nur dann wirksam getroffen werden konnten, wenn die Mitglieder physisch bei der Beratung und Beschlussfassung anwesend waren (§§ 30, 33 BetrVG). Beschlüsse, die während einer Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz gefasst wurden, waren unwirksam.

Die vom Bundesarbeitsminister in einer Ministererklärung veröffentliche Rechtsmeinung, auch nach bisheriger Rechtslage könnten Beschlüsse des Betriebsrates auch per Video- oder Telefonkonferenz wirksam gefasst werden, hatte in jüngster Vergangenheit für erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt.