Kontakt
Ihre Kanzlei burgmer arbeitsrecht. Immer für Sie da
Adresse
Graf-Adolf Straße 16
40212 Düsseldorf
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00-17:00
[av_heading heading=’Klage gegen den FSV Mainz 05′ tag=’h2′ style=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’10‘ color=“ custom_font=“][/av_heading]
Torhüter Heinz Müller klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen seinen damaligen Arbeitgeber FSV Mainz 05. Er beantragte die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht wegen Befristung beendet worden sei, da er diese für unzulässig hielt. In zweiter Instanz gab ihm das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Recht.
[av_heading tag=’h2′ padding=’10‘ heading=’Befristete Arbeitsverträge: Zulässigkeit‘ color=“ style=“ custom_font=“ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ custom_class=“][/av_heading]
Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sie aus einem sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Einen solchen sah das Landesarbeitsgericht in den Eigenarten des Profifußballs.
Womöglich wird der Rechtsstreit noch vor dem Bundesarbeitsgericht ausgetragen.
Weitere Informationen zum Urteil sind hier zu finden: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160200363&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp
Montag – Freitag 09:00-17:00
© 2023 OMmatic