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Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig

Befristete Arbeitsverträge von Fußballern sind grundsätzlich auch dann zulässig, wenn die Spieler zuvor schon für den Verein tätig waren. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 17.02.2016, Az.: 4 Sa 202/15).

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Torhüter Heinz Müller klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen seinen damaligen Arbeitgeber FSV Mainz 05. Er beantragte die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht wegen Befristung beendet worden sei, da er diese für unzulässig hielt. In zweiter Instanz gab ihm das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Recht.
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Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sie aus einem sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Einen solchen sah das Landesarbeitsgericht in den Eigenarten des Profifußballs. 

Womöglich wird der Rechtsstreit noch vor dem Bundesarbeitsgericht ausgetragen.

Weitere Informationen zum Urteil sind hier zu finden: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160200363&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp

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