Befristete Arbeitsverträge im Profifußball zulässig

Klage gegen den FSV Mainz 05
Torhüter Heinz Müller klagte vor dem Arbeitsgericht Mainz gegen seinen damaligen Arbeitgeber FSV Mainz 05. Er beantragte die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis nicht wegen Befristung beendet worden sei, da er diese für unzulässig hielt. In zweiter Instanz gab ihm das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Recht.
Befristete Arbeitsverträge: Zulässigkeit
Befristete Arbeitsverträge sind grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sie aus einem sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Einen solchen sah das Landesarbeitsgericht in den Eigenarten des Profifußballs.
Womöglich wird der Rechtsstreit noch vor dem Bundesarbeitsgericht ausgetragen.
Weitere Informationen zum Urteil sind hier zu finden: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA160200363&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp