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Ihre Kanzlei burgmer arbeitsrecht. Immer für Sie da
Adresse
Graf-Adolf Straße 16
40212 Düsseldorf
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 09:00-17:00
Die Hinzuziehung eines Sachverständigen zur Prüfung einer Rechtsfrage ist erst dann möglich, wenn die innerbetrieblichen Erkenntnisquellen ausgeschöpft wurden und trotzdem nicht alle Fragen zu klären waren. Insbesondere muss der Betriebsrat versuchen, die durch Fachliteratur und Schulungen erworbenen Kenntnisse zu nutzen.
Beauftragung eines Sachverständigen
Montag – Freitag 09:00-17:00
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