Ermittlung der Betriebsgröße: Leiharbeitnehmer zählen mit
Gemäß § 38 Abs. 1 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist je nach Beschäftigtenzahl eine gewisse Anzahl von Betriebsratsmitgliedern von der beruf
Kurzfristige Auftragslücken rechtfertigen nicht die betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers
Sozialauswahl vor betriebsbedingter Kündigung auch bei Leiharbeitnehmern
Das BAG hat entschieden, dass der Verleiher vor der Kündigung eines Arbeitnehmers eine Sozialauswahl durchzuführen hat. Der Bedarfswegfall beim Entleiher reicht als Kündigungsgrund nicht aus.
Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher bei Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmer
Die unzulässige Arbeitnehmerüberlassung kann zur Folge haben, dass in analoger Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher zu Stande kommt.
Zeitlich nicht befristete Überlassung eines Leiharbeitnehmers führt nicht per se zur Festanstellung
Das BAG stellt klar, dass zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kein Arbeitsverhältnis zustande kommt, wenn der Verleiher die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis besitzt.