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Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes

Kündigen alle Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder ihr Arbeitsverhältnis, so endet das Amt des Betriebsrats. Diesen trifft dann die Pflicht zur Durchführung von Neuwahlen, § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG.

Betriebsrat: Keine Rückforderung bei überhöhter Vergütung

Die Mitglieder des Betriebsrates führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Alle Betriebsratsmitglieder dürfen für die Ausübung ihres Amtes keine Vergütung erhalten; gegenüber anderen Arbeitnehmern dürfen Sie weder begünstigt noch benachteiligt werden.Verstößt der Arbeitgeber durch die Zahlung eines überhöhten Arbeitslohns gegen das Begünstigungsverbot, kann er den überschießenden Teil nicht nachträglich zurückfordern.