Schwarzarbeit. Brauchen Sie eine Rechnung?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christoph J. Burgmer erklärt, welche Risiken drohen, wenn die Haushaltshilfe oder der Gärtner arbeiten, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben abführt.
BGH zum Sachmangel bei Schwarzarbeit
Der BGH ändert seine Rechtsprechung zum Mangel eines Werkes, das „schwarz“, also ohne den Werklohn zu versteuern, erstellt wurde.