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Unwirksame Versetzung: Fahrtkostenersatz für private PKW-Nutzung

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Weisung zu einer rechtswidrigen Versetzung erhalten hat, kann er einen Fahrtkostenersatz geltend machen. Im Wege des Schadensersatzes kann er Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch das Pendeln mit seinem privaten PKW entstanden sind. Der Arbeitgeber hat hierbei einen Betrag iHv. 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer zu ersetzen. So das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 28. November 2019.