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Unterschiedliche Tarifverträge: Welche Formen gibt es?

Ein Rechtsbeitrag von Rechtsanwalt und Fachanwalt Christoph J. Burgmer

Der Verbandstarifvertrag

Am weitesten verbreitet ist der Verbandstarifvertrag, auch genannt Flächen- oder Branchentarifvertrag. Er kommt zustande indem Gewerkschaft und Arbeitgeberverband für eine ganze Branche oder mehrere Branchen einen Tarifvertrag abschließen, der für einen bestimmten Tarifvertragsbezirk gilt. Dieser Bezirk kann ein Teilgebiet oder die gesamte Bundesrepublik umfassen.

Firmenbezogene Tarifverträge

Zum Teil werden auch sogenannte firmenbezogene Verbandstarifverträge geschlossen, die ebenfalls zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft ausgehandelt werden. Sie gelten jedoch nur für ein bestimmtes Unternehmen. Verhandelt ein Unternehmen direkt mit der Gewerkschaft, spricht man von einem Firmentarifvertrag oder Haustarifvertrag. Solche Konstellationen sind vor allem in besonders großen Unternehmen anzutreffen.

Weitere unterschiedliche Tarifverträge

Ein sogenannter mehrgliedriger Tarifvertrag kommt zustande, wenn mehrere Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einen Vertrag für eine fachübergreifende Branche verhandeln. Dies ist zum Beispiel für die Zeitarbeitsbranche üblich.
In der Praxis wird neben den beteiligten Vertragsparteien (s.o.) auch nach den Regelungsgegenständen der verschiedenen Tarifverträge unterschieden. So spricht man beispielsweise von Lohn- und Gehaltstarifverträge (regeln Höhe des Arbeitsentgelts, in der Regel kurze Laufzeit) oder Manteltarifverträgen (bestimmen z.B. Arbeitsbedingungen, in der Regel längere Laufzeit).

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