burgmer rechtsanwälte Düsseldorf

Fortsetzung


News 29.04.2010

Christoph J. Burgmer als Experte bei Volle Kanne - ZDF.de

Top Thema: Kurzarbeit soll Jobs sichern - Zeit zur Weiterbildung nutzen

Die Wirtschaftskrise hat in Deutschland weniger Arbeitsplätze gekostet als bei unseren europäischen Nachbarn. Dass Massenentlassungen verhindert werden konnten, wird nicht zuletzt der Kurzarbeit zugute gehalten. Das Bundeskabinett hat daher gerade den Weg freigemacht für eine Verlängerung der Kurzarbeit. soll Jobs sichern. [mehr]

Mehr dazu erläutert Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview.

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News 22.04.2010

Jens Niehl, LL.M. als Experte zu Gast bei Volle Kanne, ZDF

Top Thema: Nichts verdient, viel Geld verloren

Bis zu 3000 Euro im Monat nebenbei verdienen: Was verlockend klingt, ist oft nur eine Masche, um Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Hellhörig werden sollten Sie, wenn nur Postfachadressen genannt werden oder Sie in Vorleistung treten sollen. [mehr]

Mehr dazu erläutert Rechtsanwalt Jens Niehl, LL. M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview.

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News 19.04.2010

Christoph J. Burgmer im Interview mit WISO - ZDF.de

Vulkan: Zwangsurlaub statt Arbeit

Wegen des Vulkanausbruchs auf Island hängen Zehntausende Beschäftige an Urlaubsorten fest und fehlen am Arbeitsplatz. Doch trotz höherer Gewalt haben Arbeitnehmer Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber.

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News 07.04.2010

Christoph J. Burgmer kommentiert im jurisPR-ArbR 14/2010 Anm. 2 die Entscheidung des ArbG Kiel 3. Kammer, Beschluss vom 21.10.2009 - 3 BV 23 b/09.

Orientierungssatz

  1. Für das Vorliegen eines Betriebsteils im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ist ein Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb erforderlich. Diese liegt vor, wenn in der Einheit wenigstens eine Person mit Leitungsmacht vorhanden ist, die überhaupt Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (so auch BAG vom 21.07.2004 - 7 ABR 57/03). (Rn. 12)
  2. Die Einladungsfrist für die Wahlversammlung nach § 28 Abs 1 S 2 der Wahlordnung und die Frist zwischen Wahlversammlung und Betriebsratswahl nach § 14a Abs. 1 S. 4 BetrVG sind nicht dispositiv. (Rn. 12)


News 01.04.2010

Jens Niehl, LL.M. erläutert die Möglichkeiten eines Gehaltsverzichts in der Krise, Beitrag in gmbhchef, April/Mai 2010, Seite 26

Krise der GmbH - Gehaltsverzicht als Ausweg

Verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation einer GmbH, sind der beherrschende GmbH-Chef und der Gesellschafter gut beraten, über einen Gehaltsverzicht mit Besserungsklausel nachzudenken.

Den Beitrag gibt es hier (veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des VSRW-Verlag, Bonn).


News 22.03.2010

Christoph J. Burgmer als Experte bei Volle Kanne - ZDF.de

Top Thema: "Unverzüglich krank melden

Wann müssen Arbeitnehmer sich krank melden? Darf man bei Krankheit ins Café gehen? Oder gar verreisen? Antworten gibt Arbeitsrechtler Christoph J. Burgmer aus Düsseldorf.

Mehr dazu erläutert Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview.

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News 03.03.2010

Christoph J. Burgmer kommentiert im jurisPR-ArbR 9/2010 Anm. 1 die Entscheidung des Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 6. Kammer, Urteil vom 23.12.2009 - 6 Sa 158/09.

Leitsatz: Die an einen Arbeitnehmer, der nicht deutscher "Muttersprachler" ist, gerichtete Aufforderung, einen Deutschkurs zu besuchen, stellt keine Belästigung i.S.v. § 3 Abs. 3 AGG dar.

Den Beitrag gibt es hier (veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Juris Das Rechtsportal).


News 25.02.2010

Christoph J. Burgmer als Experte zu Gast bei Volle Kanne, ZDF

Top-Thema: Beruf: Multi-Jobber

Heute als Kassierer im Supermarkt, morgen im Callcenter. Was in den USA normal ist, wird auch hierzulande zunehmend praktiziert. Wenn ein Job nicht zum Leben reicht, müssen es eben mehrere sein. Doch was ist mit Steuern oder Sozialabgaben?

Mehr dazu erläutert Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview.

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Arbeitsrecht

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Unsere Kanzlei unterstützt die Expertenrubriken Führungskräfte und Betriebsübergang auf

 

Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer ist Inhaber der Fortbildungs- bescheinigung
des DAV

 

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