Gesundes Vertrauen
Die Finanzierung des Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung eines jeden Einzelnen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Daher spielt das Medizinrecht eine immer wichtigere Rolle in der Gesellschaft. Patienten, deren Angehörige, Ärzte und Institutionen werden durch stetig wachsende Kosten, sinkende Leistungen der Kostenträger und abnehmende Beitragszahlungen belastet. Knappe Gelder erschweren auch die Arbeit von Krankenhäusern, Ärzten, pflegerischem Personal, Therapeuten und medizinischen Dienstleistern. Die Frage nach dem Zugang zu medizinischer Versorgung und haushaltsnahen Dienstleistungen bestimmt den Alltag von Senioren und kranken Menschen.
Wer hier nicht durch erfahrene Rechtsanwälte unterstützt wird, hat schnell das Nachsehen.
Das Medizinrecht ist sehr umfassend, folgend Themen gehören dazu:
- Arzneimittelrecht
- Apothekenrecht
- Arztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Chefarztrecht
- Direktverträge
- Disziplinarverfahren (Arztrecht)
- Gebührenrecht (GOÄ/GOZ)
- Heilmittelrecht
- Honorarverfahren (Arztrecht)
- Integrierte Versorgungsverträge
- Kooperation im Gesundheitswesen
- Krankenhausrecht (Bedarfsplanung, Finanzierung etc.)
- Medizinische Versorgungszentren
- Plausibilitätsprüfverfahren (Arztrecht)
- Praxis (Abgabe, Gründung, Übernahme)
- Recht der medizinischen Behandlung
- Recht der Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen
- Recht der Physiotherapeuten
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
- Recht der sonstigen Heil- und Hilfsmittelerbringer
- Vergaberecht im Gesundheitswesen (Ausschreibung, Leistungserbringung, Nachprüfungsverfahren, Rüge, Vergabe etc.)
- Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
- Wirtschaftlichkeitsverfahren (Arztrecht)
- Zahnarztrecht
- Zulassungsverfahren (Arztrecht)
Wir unterstützen und beraten Sie insbesonder zu folgenden Themen:
- Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere zivilrechtliche Haftung,
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht,
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und sonstiger Heilberufe,
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
- Vergütungsrecht der Heilberufe,
- Krankenhausrecht,
- Vertragsrecht der Chefärzte,
- Arbeitsrecht der Ärzte, Schwestern, Pfleger und sonstiger medizinischer Mitarbeiter
- Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, Apothekenrecht,
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.