Faire Transparenz
Bereits bei der Mandatsanbahnung legen wir größten Wert auf Transparenz. Gerne beantworten wir unverbindlich alle Fragen zu voraussichtlich anfallenden Gebühren und der Kostendeckung durch die Rechtsschutzversicherungen. Unsere Mandanten sollen stets wissen, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben.
Unsere Honorare richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz (RVG), welches eine Vergütung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gegenstandswert vorsieht. In vielen Fällen ist es jedoch sinnvoller, Stunden- oder Tagessätze zu vereinbaren. Je nach Fallgestaltung und Absprache wird auch auf der Grundlage eines vorher vereinbarten Budgets abgerechnet.
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Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer ist Inhaber der Fortbildungs- bescheinigung | |
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Wir haben die Führung und | |