Ständige Weiterentwicklung

Ständig ändern sich Gesetze und Verfahren, gesellschaftliche Hintergründe und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Darum sind Fachanwälte in Deutschland gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet.  Zu Recht, finden wir.

Wir belegen daher grundsätzlich mehr Lehrgänge und Fortbildungskurse als vorgeschrieben. So bleiben wir für unsere Mandanten stets am Puls der Zeit und sind den Entwicklungen oft einen Schritt voraus.

Rechtsanwalt Burgmer ist Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DeutscherAnwaltVerein e.V..

Unsere Kanzlei unterstützt die Expertenrubriken Führungskräfte und Betriebsübergang auf

 

Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer ist Inhaber der Fortbildungs- bescheinigung
des DAV

 

Wir haben seit 2009 die Führung und die Organisation unserer Kanzlei zertifiziert.