Ständige Weiterentwicklung

Ständig ändern sich Gesetze und Verfahren, gesellschaftliche Hintergründe und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Darum sind Fachanwälte in Deutschland gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet.  Zu Recht, finden wir.

Wir belegen daher grundsätzlich mehr Lehrgänge und Fortbildungskurse als vorgeschrieben. So bleiben wir für unsere Mandanten stets am Puls der Zeit und sind den Entwicklungen oft einen Schritt voraus.

Rechtsanwalt Burgmer ist Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DeutscherAnwaltVerein e.V..

 

Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer ist Inhaber der Fortbildungs- bescheinigung
des DAV


Wir haben die Führung und
die Organisation unserer Kanzlei nach DIN ISO 9001:2008 zertifiziert.