Arbeitsrecht Düsseldorf, burgmer rechtsanwälte - fachanwälte für Arbeitsrecht

Professionelle Beratung - Professionelle Ergebnisse

Wir haben ein klares Profil als Anwalt. Wir sind als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht nur in den Rechtsgebieten tätig, in denen wir über profunde Kenntnisse und langjährige Erfahrungen verfügen. Unsere Kernkompetenz ist das Arbeitsrecht. 

Wir beraten und vertreten bundesweit seit Jahren in allen Fragestellungen des Arbeitsrechts, insbesondere bei Kündigungen und Vertragsgestaltungen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, die Themen Arbeitszeit, Vergütung, Betriebsänderungen und Betriebsübergang bilden weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit. Wir verhandeln bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Aufstellung von Interessenausgleich und Sozialplan und als Beisitzer in der Einigungsstelle. 

Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes seit 1995 als Rechtsanwalt und Autor und seit 2001 als Referent tätig. Rechtsanwalt Jens Niehl, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist seit 2002 als Rechtsanwalt und seit 2006 als Referent und Autor tätig.


News 31.01.2012

Jens Niehl, LL.M. als Experte bei Volle Kanne - ZDF

TOP-Thema: „Wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmelden muss“

Die Nachricht von dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer Drogeriekette sorgte für Bestürzung: Insgesamt rund 36.000 Mitarbeiter müssen um ihre Jobs bangen. Zwar scheint derzeit der Weg zu einer Weiterführung des Unternehmens geebnet, dennoch stellen sich für die Arbeitnehmer in dieser Situation existenzielle Fragen: Wie sieht es mit der Zahlung der Löhne aus? Muss man noch arbeiten gehen, wenn man keinen Lohn mehr erhält?

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News 27.01.2011

Presseerklärung von Christoph J. Burgmer erscheint beim VDAA e.V.

Thema: Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist

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VDAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de –    


News 26.01.2012

Jens Niehl, LL.M. als Experte bei WDR Aktuell

Thema: EuGH Entscheidung in der Rechtssache Kücük: Wirksamkeit von Kettenbefristungen bei Arbeitsverträgen

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied am 26.01.2012, dass eine fortlaufende Befristung von Arbeitsverträgen wegen des Sachgrundes der Vertretung grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar ist. In dem Fall waren es 13 Befristungen verteilt über einen Zeitraum von 11 Jahren. Nach Auffassung des EuGH müssen die nationalen Behörden bei der Beurteilung der Frage, ob die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags im Einzelfall durch einen sachlichen Grund wie den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften gerechtfertigt ist, jedoch alle Umstände dieses Einzelfalls einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge berücksichtigen. Das Bundesarbeitsgericht wird nunmehr entscheiden, ob die Befristungen bei Frau Kücük wirksam waren oder ein Missbrauch der wiederholten Befristung der Arbeitsverträge vorlag, der zu dem Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnis führen würde.


News 25.11.2011

Christoph J. Burgmer als Experte bei Volle Kanne - ZDF

TOP-Thema: Neues Urteil zum Urlaubsanspruch

Fachanwalt für Arbeitsrecht Christoph J. Burgmer erläutert im Expertengespräch bei ZDF - Volle Kanne, die neuste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Danach hat der EuGH in einem Urteil klargestellt, dass die Ansprüche auf Urlaub bei Langzeiterkrankten nach einem gewissen Zeitraum verfallen können.

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News 09.11.2011

Christoph J. Burgmer kommentiert in jurisPR-ArbR 44/2011 Anm. 4 die Entscheidung des ArbG Hamburg 1. Kammer, Beschluss vom 17.05.2011 - 1 BV 5/10

Orientierungssatz zur Anmerkung

Die im März 2008 gegründete Arbeitnehmervereinigung "medsonet" ist keine tariffähige Gewerkschaft i.S.v. § 2 Abs. 1 TVG, da es ihr zum Zeitpunkt der Entscheidung aufgrund der geringen Mitgliederzahl an der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Arbeitgebern fehlte. Dies gilt auch für die Vergangenheit, da sich die Vereinigung erst im September 2010 ein Tarifstatut gegeben hat.

Den Beitrag gibt es hier (veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Juris Das Rechtsportal).


News 19.10.2011

Christoph J. Burgmer kommentiert in jurisPR-ArbR 41/2011 Anm. 3 die Entscheidung des LArbG Düsseldorf 6. Kammer, Urteil vom 15.04.2011 - 6 Sa 857/10

Leitsätze

  1. Kündigen sämtliche Betriebsratsmitglieder sowie Ersatzmitglieder ihr Arbeitsverhältnis, so endet das Amt des Betriebsrats selbst. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Arbeitgeber mit einem der Betriebsratsmitglieder noch vor Ablauf der Kündigungsfrist auf eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses einigt. In diesem Fall existiert der Betriebsrat - bestehend aus dem einzigen verbliebenen Betriebsratsmitglied - weiter.
  2. Kommt der Betriebsrat seiner Verpflichtung zur Durchführung von Neuwahlen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG nicht nach, obwohl die Zahl der Mitglieder unter die vorgesehene Mindestzahl gesunken ist, so bleibt er dennoch bis zum Ablauf der normalen Amtsperiode im Amt, es sei denn, er wird vorher gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 BetrVG aufgelöst oder es wird gemäß § 16 Abs. 2 BetrVG durch das Arbeitsgericht ein Wahlvorstand bestellt, der eine Neuwahl einleitet.
  3. Im Falle einer Mehrheitswahl werden nur diejenigen nichtgewählten Arbeitnehmer Ersatzmitglieder nach § 25 Abs. 2 Satz 3 BetrVG, die bei der Betriebsratswahl mindestens eine Stimme erhalten haben.
  4. Erklärt der Betriebsrat die Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers, so ist das Verfahren gemäß § 102 Abs. 1 und 2 BetrVG abgeschlossen. Des Abwartens der Wochen-Frist des § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG bedarf es in diesem Fall selbst dann nicht, wenn der die Zustimmung beinhaltende Beschluss des Betriebsrats im Beisein des Arbeitgebers unter irrtümlicher Beteiligung eines Arbeitnehmers erfolgt ist, der bereits aus dem Betriebsrat ausgeschieden war.
  5. Zum Streitgegenstand einer Kündigungsschutzklage gehört auch die Frage, ob die Kündigung zu dem in ihr vorgesehenen Kündigungstermin aufgelöst wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist gerügt worden ist.

Den Beitrag gibt es hier (veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung von Juris Das Rechtsportal).


News 12.09.2011

Jens Niehl, LL.M. als Experte bei Volle Kanne - ZDF

TOP-Thema: „Arbeit auf Zeit“

Immer häufiger bieten Arbeitgeber nur befristete Arbeitsverträge an. Sind dann noch die Arbeitsbedingungen schlecht, kommt man schnell in einen Teufelskreis. Man möchte sich nicht beschweren, denn dann gefährdet man die erhoffte Vertragsverlängerung. Aber nicht alle befristeten Beschäftigungsverhältnisse sind auch rechtens.

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News 01.09.2010

Christoph J. Burgmer erläutert in der Loseblattsammlung "Das Arbeitsrecht - Für absolute Sicherheit im Arbeitsrecht!", WEKA-Verlag, das Thema "Betriebsänderung".

 

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News 25.07.2011

Jens Niehl, LL.M. als Experte bei Daheim und Unterwegs - WDR

Thema: Im Dienste der Gesellschaft: Whistleblower

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte am 21.07.2011, dass die Kündigung einer Altenpflegerin nach ihrer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber wegen Mängeln in der Pflege ungerechtfertigt war. Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass durch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Berlin, welches die Kündigung für wirksam erachtete, eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung (Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention) vorlag.

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Rechtsanwalt Christoph J. Burgmer ist Inhaber der Fortbildungs- bescheinigung
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